Gutachten

Bausachverständiger

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in der Bundesrepublik nicht rechtlich geschützt. Deshalb können Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, sich jederzeit als Sachverständige bezeichnen und entsprechend handeln.

1. Baubegleitende Gutachtertätigkeiten

Beispiel anhand von Wohnungsbauten:
A. Baustein- Baubegleitenes Controlling an Wohngebäuden

Nachfolgende Prüfphasen werden durchgeführt:
Phase: Prüfung der Ausführungspläne auf Basis der Liefer- und Leistungsbeschreibung,  Werkplänen, Details, Berücksichtigung des Wärme-und Schallschutzes bei der Umsetzung.       
Phase: Kellerprüfung, Prüfung und Kontrolle Kellergeschoss
Phase: Prüfung des Rohbaus  
Phase: Prüfung des fachgerechten Einbaus der Fenster und Türen in der Fassade nach RAL Montage mit  Überprüfung Wärme-und Schallschutz gemäß übergebener  Nachweise
Phase: Prüfung der Rohinstallation von Heizung, Sanitär und Elektro bezogen auf  Zulassungen des Materials, Schallbrücken, Brandschutz und Wärmeschutz.
Phase: Prüfung und Ausführung der GK-Verkofferungen, Innenwände oder sonstigen Einbauten.
Phase: Prüfung von Innenputz- und Estricharbeiten.
Phase: Prüfung nach Fertigstellung sämtlicher Innenausbauten vor Endabnahme bzw. Ankündigung der Fertigstellung des Bauträgers vor Übergabe.

Weitere Kontrollprüfungen können nach Einschätzung und nach eigenem Ermessen des Bausachverständigen bezogen auf den vorgefundenen Bauzustände oder den speziellen Anforderungen des Kunden an das Bauvorhaben erforderlich werden und sind dann mit dem Bauherrn abzustimmen.




Erkannte und festgestellte Mängelpunkte während der Prüfphasen werden dem Bauherrn mit Kurzprotokoll und Bilddokumentation zur Weitergabe an den Bauträger / Firmen übergeben.
Die Beseitigung der Mängelpunkte durch Bestätigung des Bauträgers / Firmen sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.

B. Baustein - Zwischenabnahme von Gewerken / Bauabnahme
(gemeinsam mit dem Bauherrn und Bauträger bzw. Generalunternehmer)
In einem gefertigten Mängelprotokoll von IBF Projektmanagement werden alle entdeckten Mängel schriftlich festgehalten.
Dabei können auch eventuelle Abweichungen aus der vereinbarten Bauleistung beschrieben werden.
Die bei dem Abnahmetermin festgestellten Mängel sollten innerhalb einer angemessenen Frist  durch den Bauträger / Firma fachgerecht behoben werden.

C. Baustein-Nachbegehung der Mängelbeseitigung (nach Bedarf)

Nach der schriftlichen Mängelbeseitigung des Generalunternehmers bzw. der gesammelten Mängelbeseitigung der betreffenden Nachunternehmer empfiehlt sich ein neuer Nachbegehungstermin zu vereinbaren, an dem der Bausachverständige ebenfalls teilnimmt.

2. Anfertigung von Einzelgutachten

Anfertigung von Einzelgutachten bei der  Durchführung von Bauprojekten, bei Abnahmen oder Übergabe von Immobilien, bei unterschiedlichen Standpunkten oder bei der Aufarbeitung von technischen Sachverhalten zur Vorbereitung von Schriftsätzen für eventuelle Rechtstreitigkeiten.


Dabei werden  durch uns die richtigen Formen der Gutachten gewählt. Z.B.
• Gutachten zu  Bautenstandsfestellungen,
• Gutachten zu Mängelfeststellungen
• Gutachten zu Schadensfeststellungen
• Gutachten zu Kosten von fehlenden Leistungserbringungen etc.

3. Sonderleistungen

Blower Door Messungen
Sowohl für Neubauten als auch für Baumaßnahmen im Bestand ist die luftdichte Gebäudehülle eine wichtige Voraussetzung für die Realisation moderner Energiekonzepte und ein wesentlicher Aspekt der Qualitätssicherung. Sind Undichtigkeiten in der Gebäudehülle vorhanden, erhöhen sich die Lüftungswärme- verluste. Werden Lüftungsanlagen im Gebäude installiert, ist die luftdichte Gebäudehülle für die einwandfreie Funktion der Anlagen erforderlich, denn Fehlströmungen im Gebäude verhindern die optimale Nutzung der Wärmerückgewinnung und Versorgung mit Zu- und Abluft. Der Wohnkomfort wird durch Vermeidung von Zugluft deutlich erhöht. Bauschäden durch Feuchteeintrag in die Baukonstruktion können vermieden werden. Auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden kann die luftdichte Ebene realisiert werden, die Voraussetzung für einen modernen Energiestandard oder sogar Passivhausstandard ist.


Infrarotthermografie
Es gibt prinzipiell zwei unterschiedliche Motivationen ein Gebäude thermografisch untersuchen zu lassen:

1.Überprüfung eines bestehenden Gebäudes = Baudiagnose
Eine thermografische Baudiagnose erfordert Kenntnis über das Baujahr, Bauweise, Nutzung und Heizenergiebedarf sowie evtl. erfolgten Umbauten oder Verbesserungen.

2. Abnahme eines Neubaues = Baukontrolle
Eine thermografische Baukontrolle erfordert Kenntnis über die Bauweise gemäß Leistungsverzeichnis und den Anforderungen des Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 für das Schimmel- und Tauwasserkriterium. Dazu ist es notwendig die Bauausführung hinsichtlich des Wärmeschutzes zu kennen.